Schuldanerkenntnis, Bürgschaften und Sicherungsübereignung

 Bei hohen Summen behalten sich Kreditinstitute vor, bei Vertragsabschluss vom Kreditnehmer ein Schuldanerkenntnis zu verlangen. Diese erklärt, dass der Kreditnehmer Schulden gegenüber dem Kreditgeber zu zahlen hat und muss notariell beglaubigt werden.

Manchen Banken reicht das Schuldanerkenntnis nicht aus und verlangen stattdessen vom Kreditnehmer eine Bürgschaft. Wenn jedoch ein Vertragsbruch vorliegt und die Bürgschaft nicht gültig ist, kann der Kreditgeber das Privatvermögen des Bürgen beschlagnahmen und möglicherweise sogar den Verkauf von Immobilien erzwingen, um den Kredit zu bedienen. Eine Bürgschaft ist beispielsweise unwirksam, wenn sie von einem Partner oder Ehegatten unterzeichnet wurde, der die Bürgschaft aus Gefälligkeit übernommen hat, ohne über die Mittel dazu zu verfügen.

Neben dem Schuldanerkenntnis und der Bürgschaft ist die Eigentumsübertragung eine weitere Möglichkeit, einen Kredit abzusichern. In diesem Fall werden wertvolle Vermögenswerte wie ein Auto an den Kreditgeber übertragen. Zahlt der Darlehensnehmer das Darlehen nicht zurück, kann der Darlehensgeber die Beschlagnahme des Vermögenswerts verlangen.

Was ist ein Blankodarlehen?

Ein Kredit ohne die üblichen Kreditsicherheiten ist ein unbesichertes Darlehen (oder Blankodarlehen in Deutschland). Banken vergeben oft unbesicherte Kredite für kleine Geldbeträge, aber nie ohne vorherige Bonitätsprüfung.

 

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